Hausordnung
1. Alle hier lernenden Schüler/innen, unterrichtende Lehrer/innen und technische Mitarbeiter achten und respektieren einander. Das Hausrecht übt die Schulleitung aus. Entsprechend §44 abs.3 BrbgSchulG haben alle Schüler/innen die Pflicht, aktiv und nicht störend am Unterricht teilzunehmen
2. Unterrichtszeiten:
1.Stunde 8.00 Uhr bis 8.45Uhr
2.Stunde 8.55 Uhr bis 9.40Uhr
3.Stunde 10.00 Uhr bis 10.45Uhr
4.Stunde 10.55 Uhr bis 11.40Uhr
5.Stunde 11.50 Uhr bis 12.35Uhr
6.Stunde 13.00 Uhr bis 13.45Uhr
7.Stunde 13.50 Uhr bis 14.35Uhr
8.Stunde 14.40 Uhr bis 15.25Uhr
3. Alle Schüler/innen können ab 7.30 Uhr das Schulgelände betreten und ab 7.45 Uhr die Unterrichtsräume aufsuchen. Bis 7.55 Uhr ist jeder Schüler bzw. jede Schülerin in seinem bzw. ihrem Raum und bereitet sich auf die Stunde vor. Schüler/innen, die zur 2. Stunde oder später zum Unterricht kommen, können frühestens mit dem Pausenzeichen in das Schulhaus. (Ausnahme Wetterverhältnisse) Während des Unterrichts verhalten sich die Schüler/innen vor und im Schulhaus ruhig und rücksichtsvoll. Das Essen und Kaugummikauen im Unterricht im Unterricht ist nicht gestattet.
4. Während der Hofpause um 9.40 Uhr halten sich die Schüler/innen der Klassen 1 bis 3 auf dem Hortspielplatz auf, alle anderen Schüler/innen auf dem Grundschulhof bzw. auf der Spielfläche.Ein Verlassen des Schulgeländes ist nicht erlaubt.In den kleinen Pausen verbleiben alle Schüler/innen unter Aufsicht des/der nachfolgenden Lehrers/Lehrerin im Klassenraum und bereiten sich auf den Unterricht vor.
5. Bei Regenwetter wird abgeklingelt! Alle Schüler/innen begeben sich in ihre Klasenräume. Die folgenden Lehrer/innen übernehmen die Aufsicht. In den Wintermonaten ist das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände untersagt.
6. Der Schulhof ist kein öffentlicher Spielplatz. Jegliche Ballspiele sind nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen mit den ausgegebenen Bällen erlaubt. Bäume, Sträucher und Blumenbeete sind vor der Zerstörung zu bewahren, das Schulgelände ist sauber zu halten. Das Rennen und Lärmen im Schulgelände ist zu unterlassen. Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgelände zu verlassen. Die Ausnahme bilden außerunterrichtliche Veranstaltungen. Hierbei halten sich die Schüler im Foyer auf.
7. Schuleigentum und persönliches Eigentum anderer sind zu achten und pfleglich zu behandeln. Personen, die vorsätzlich Schäden verursachen, werden materiell zur Verantwortung gezogen.
8. Fahrräder werden in den Fahrradständer abgestellt und gesichert. Für Schäden sowie bei Diebstahl kann die Schule keine Haftung übernehmen. Das Fahren auf dem Schulhof und unberechtigter Aufenthalt an den Fahrradständern ist nicht gestattet.
9. Das betreten des Schulgeländes mit Hunden ist nicht gestattet.
10. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist untersagt.
11. Das Mitbringen von Wertgegenständen und technischen Geräten, wie z.B. Discman, Gameboy u.a. ist nicht erwünscht und deren Benutzung verboten. Für sie wird keine Haftung übernommen. Handys müssen beim Betreten der Schule ausgeschaltet werden und verbleiben in der Schultasche. Im Sportunterricht und im Technikunterricht ist das Tragen von Uhren und Schmuck nicht gestattet. Das Mitbringen von Waffen, dazu gehören Schusswaffen wie zum Beispiel auch Soft-Air-, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, Hieb- und Stoßwaffen, Messer und anderen gefährlichen Gegenständen, zum Beispiel Baseballschläger oder genaue Nachbildungen von Schusswaffen, pyrotechnischen Erzeugnissen und Laserpointer, ist verboten. Kontrollen der Schultaschen oder anderer Behältnisse nach Waffen, waffenähnlichen Gegenständen, verfassungswidrigen Materialien, Drogen, Alkohol, Zigaretten und Zündwaren werden bei begründetem Verdacht durch mindestens zwei Lehrkräfte sichergestellt und können von den Eltern bis spätestens Schuljahresende in der Schule abgeholt werden.
12. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Sie werden dort entsprechend der gesetzlichen Frist aufbewahrt. Die Schule übernimmt für verlorene Gegenstände keine Haftung.
13. Bei regelmäßiger Einnahme von Medikamenten während der Schulzeit kann die Schule keine unmittelbare Verantwortung übernehmen. Schüler/innen haben selbst für die sichere Aufbewahrung der Medikamente zu sorgen.
14. Zur Absicherung einer kontinuierlichen Arbeit an der Schule gilt die Verordnung über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vom 12.10.99.15.
Die Hausordnung wird mit dem 01.08.2005 wirksam.